AGB

Fine Dine AGB`S

 

  • 1

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame, undurchführbare Regelung tre- ten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Ver- tragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  • 2

Rücktritt des Veranstalters:

  1. Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Fine Dine berechtigt, folgenden Stornofristen in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist:

 berechtigt, bei Rücktritt des Veranstalters die angegebene Prozentzahl an entgangenem Speisenumsatz in Rechnung zu stellen.bis 8 Wochen vor geplanter Veranstaltung frei.

 8 Wochen bis 15 Tage 30% 14 – 4 Tage 70% ab 3 Tage vor der Veranstaltung 80%

  1. Bei Hochzeiten, Geburtstagen und anderen Festlichkeiten ab 40 Personen gelten auf Grund der benötigten Raumgröße gesonderte Stornofristen:

bis 5 Monate vor Veranstaltungsbeginn frei, 5 Monate bis 8 Wochen 30%,  8 – 4 Wochen 60%,

4 Wochen bis 4 Tage 70 %,

ab 3 Tage vor der Veranstaltung 80 %.

 

  1. Der Berechnung des Speisenumsatzes liegt, falls noch kein Menüpreis vereinbart war, immer das günstigste 3-Gang-Menü aus den gerade aktuellen Menüvorschlägen zu Grunde. (angegebene Personenzahl x Menüpreis)
  • 3

Veranstaltungen enden ohne vorherige Absprache in der Regel um 24:00 Uhr. Für die Verlängerung der Veranstaltung fällt ab 24:00 Uhr pro angefangener Stunde und anwesendem Mitarbeiter eine Gebühr von 50,00€ an. Diese wird der Rechnung hinzu- gefügt. Der Veranstalter gibt durch die Verlängerung der Veranstaltung sein Einverständnis zur Zahlung dieses Überstundenausgleichs.

  • 4

Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung ist die Musik ab 23:00 Uhr auf angemessener Lautstärke zu halten, um die Nachbarschaft in ihrer Nachtruhe nicht zu stören.

Findet die Veranstaltung auf einer unserer Terrassen statt (auch bei Exklusivnutzung der Terrasse), ist das Abspielen von leiser Hintergrundmusik bis maximal 22:00 Uhr möglich.

 

  • 5

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht

erlaubt.

  1. Des Weiteren ist das Restaurant berechtigt, bei Rücktritt des Veranstalters die angegebene Prozentzahl an entgangenem Speisenumsatz in Rechnung zu stellen.
  2. Der Berechnung des Speisenumsatzes liegt, falls noch kein Menüpreis vereinbart war, immer das günstigste 3-Gang-Menü aus den gerade aktuellen Menüvorschlägen zu Grunde. (angegebene Personenzahl x Menüpreis)
  • 6

Bei der Anzahl der zu berechnenden Menüs gehen wir mindestens 1 Woche vor Ver- anstaltungsbeginn von einer annähernden (max. 5 % Unterschied) und 48 Stunden vor der Veranstaltung von der definitiven Personenzahl aus. Später stornierte Menüs finden

keine Berücksichtigung und werden voll in Rechnung gestellt.

Im Fall einer tatsächlichen Abweichung der Menüanzahl nach oben, wird die erhöhte Menüanzahl in Rechnung gestellt. Sollte sich die Personenzahl von der Erstanfrage bis zu einer Woche vor der Veranstaltung um mindestens 50% reduzieren, behält sich das Restaurant außerdem vor, auch einen bereits schriftlich bestätigten Raum zu tauschen und/ oder angemessene Ausfallkosten zu berechnen.

  • 7

Die für eine Sonderveranstaltung nötigen behördlichen Erlaubnisse (z.B. bei Feuerwerk etc.) hat der Gast rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Artikel (z.B. Himmels- laternen), deren Nutzung behördlich nicht erlaubt ist, dürfen nicht verwendet werden. Dem Gast obliegt dann auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und / oder sonstiger Vorschriften. Für Veranstaltungen an Dritte zu zahlende Gebühren (z.B.

GEMA etc.) hat der Veranstalter unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten

  • 8

Bei Veranstaltungen ist kein „à la carte“-Service möglich. Ein im Voraus bestelltes Menü oder Buffet wird serviert. Bei kleineren Veranstaltungen bis 20 Personen besteht die Möglichkeit, aus der aktuellen Speisenkarte eine begrenzte Auswahlkarte zusammenzu-

stellen (nach vorheriger Absprache).

  • 9

Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht

erlaubt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Fine Dine. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Korkentgelt bzw. Tellergeld) berechnet. 

Für mitgebrachten Kuchen berechnen wir pro Kuchengedeck (Pers.)  4,00€ Für mitgebrachte Kuchen und Kuchenplatten übernehmen wir keine Haftung!

Korkgeld:(mitgebrachte Getränke)

Wein 0,75l 20,00€, Sekt 0,7 l 25,00€, Champagner 0,7 l 50,00€, Jack Daniels 60.-€

 

Spirituosen und sonstige Getränke können auch gegen Korkgeld nicht mitgebracht werden

  • 10

Das Fine Dine  ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung des Veranstalters zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung Anzahlung von 50 % des zu erwartenden Rechnungsbetrages und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich

vereinbart.

Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Fine Dine angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, ist das Fine Dine zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  • 11

Unsere Preise sind Endpreise, inklusive der gesetzlichen MwSt.

Stand 2023